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“Vorgaben schaffen Vertrauen”

[themify_col grid=“2-1 first“]Umfangreiche oder auch mal kleine Aufgaben bedeuten für Auftraggeber und Auftragnehmer immer, dass Vereinbarungen getroffen werden müssen.[/themify_col] [themify_col grid=“2-1″] Für die Sicherheit von Kunde und Auftragnehmer ist es für eine Vereinfachung der Kommunikation praktisch und üblich, allgemeine Geschäftsbedingungen zu haben[/themify_col]

Die AGB der mihm werbung, Stand 17.05.2018, finden Sie hier als PDF zum download bereitgestellt

AGB mihm werbung Stand 17.05.2018

1. Geltungsbereich
1.1.
Aufträge werden ausschließlich auf Grundlage folgender Bedingungen ausgeführt, auch wenn der Auftraggeber eigene verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten, außer bei Widerspruch. Der Widerspruch ist schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Diese gelten weiterhin für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Die für einen Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
1.2.
Wir sind berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 2 Wochen zu ändern oder auch zu ergänzen. Eine Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung im Internet, auf den Seiten von www.mihm-werbung.de. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung, so werden diese wirksam.
1.3
Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.4.
Ein Anerkenntnis erfolgt jedoch spätestens mit der schriftlichen Annahme eines Angebots, eine schriftliche Auftragserteilung auch ohne vorheriges Angebot oder mit der ersten Teillieferung, Lieferung oder ersten erfolgten Leistung durch uns. Schriftliche Auftragserteilung kann hier auch in Form einer einer dem Kunden zuordnungsfähigen E-Mail erfolgen. Bei elektronischer Übermittlung eines Auftrages obliegt dem Kunden, den Eingang seiner gesendeten Mail von uns bestätigen zu lassen, sofern wir nicht innerhalb angemessener Zeit darauf reagieren. Bei Auftragsannahme- und/oder Terminbestätigung per E-Mail durch uns obliegt diese Pflicht uns. Eine stillschweigende Auftragsannahme besteht nicht.
1.5.
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
1.6.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB.

2. Allgemeines
2.1.
Wir verpflichten uns, Aufträge unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber benannten Eckdaten und Grundvoraussetzungen fristgerecht umzusetzen. Für die Aufnahme der Arbeit ist eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Zusendung von Daten, auch über Erfüllungsgehilfen, Voraussetzung. Mündliche Auftragsbestätigungen werden rechtswirksame Verträge auf Grundlage des zuletzt gestellten Angebotes.
2.2.
Wir verpflichten uns zur kontinuierlichen Kommunikation bezüglich eines Auftrages zur Sicherstellung der vom Kunden gewünschten Leistung. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls zur kontinuierlichen Kommunikation und zur Übergabe von vollständigen Informationen für eine Angebots- oder Auftragserteilung sowie zur exakten Bestimmung von Lieferterminen. Bei Rückfragen über relevante Auftragsinhalte verpflichtet er sich, bereitwillig und präzise Auskunft zu erteilen. Können Nachfragen aufgrund Nichterreichbarkeit des Kundens oder Beteiligter nicht geklärt werden, kann Lieferverzug ohne Regreßanspruch eintreten.
2.3.
Wir erklären uns gerne bereit, für gegebenenfalls extern anfallende Arbeiten (wie Fotografen, CTP-/CTF-Dienstleistern, Prooferstellung, Druckereien, etc.), auch im zur Verfügung stehenden Netzwerk, Kostenvoranschläge einzuholen. Dabei steht es dem Auftraggeber frei, sich für die Erledigungen dieser Arbeiten auch selbstständig über Angebote und Preise betreffender Firmen zu informieren und diese Firmen auch zu beauftragen. In diesem Fall geht die Verantwortlichkeit für reibungslose und termingerechte Abwicklung an den Kunden über.
Werden wir beauftragt, auch über Annahme eines gestellten Angebotes, extern Leistungen einzuholen, werden die Kosten hierfür wie im Angebot vermerkt berechnet. Besteht im Angebot zu einer externen Leistung keine explizite Preisangabe oder Vereinbarung, werden anfallende Kosten des externen zzgl. 10% für anfallende Organisationszeiten in Rechnung gestellt. Der Kunde erklärt sich bereit, extern anfallende Kosten bei Dritten, bei Fälligkeit nach Vorlage der Rechnung oder Teilrechnung termingerecht zu begleichen.
2.4.
Der Kunde verpflichtet sich, von uns zum Zwecke des Zugangs zu unseren Diensten (wie FTP-Zugang, Benutzerzugänge zu CMS-Backends, etc.) erhaltene Passwörter streng geheim zu halten. Sobald er Kenntnis davon erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist, verpflichtet er sich zur sofortigen Benachrichtigung sowie Passwortänderung bzw. der Beauftragung einer Passwortänderung durch uns. Sollten infolge Verschuldens des Kundens Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen, Daten, etc. nutzen oder auch stören/zerstören, haftet der Kunde mit Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
2.5.
Der Kunde prüft, soweit es ihm technisch möglich ist, auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit der gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen, bevor er mit der Nutzung und/oder Weiterverarbeitung/Weiterleitung beginnt. Vor Weiterverarbeitung/Weiterleitung oder Druckbeginn lässt der Kunde das Erzeugnis Korrektur lesen und bestätigt dies schriftlich mit entsprechendem Freigabevermerk. Er wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede Veränderung an gelieferten Daten zur teilweisen oder kompletten Nichtnutzbarkeit führen kann. Der Kunde trägt in diesem Falle das Risiko allein.
2.6
Der Kunde erlaubt uns hiermit, mit seinem Namen und seinem Logo auf unserer Website
www.mihm-werbung.de als „Referenz“ zu werben. Ein abweichender Kundenwunsch bedarf eines eindeutigen Widerspruches. Wir bemühen uns jedoch, jede zur Verwendung anstehende Referenz bei unseren Kunden explizit anzufragen.

3. Angebot
3.1.
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Lieferung oder Leistung nachkommen; mündliche Nebenabreden erhalten nur Gültigkeit, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Dies gilt auch für durch Vertreter vermittelte Aufträge.
3.2.
Gibt uns der Kunde mündlich oder fernmündlich Änderungen durch, bzw. wünscht er eine Modifizierung des Angebotes, bedarf dies der schriftlichen Bestätigung.
3.3.
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen, auch dadurch, dass wir innerhalb dieser Frist liefern oder leisten.
3.4.
Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Technisch bedingte Änderungen bleiben vorbehalten.
3.5.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Datenträgern und anderen Unterlagen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

4. Preis und Zahlung
4.1.
Angegebene Preise gelten für unsere eigenen Leistungen; die gesetzliche MwSt. sowie Verpackung, Fracht- und sonstige Versandkosten, sowie die Kosten etwaiger Versicherungen sind in unseren Preisen nicht enthalten.
4.2.
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden gewünscht werden, werden gesondert berechnet.
4.3.
Veranlasst der Kunde nachträglich Änderungen (“Autorenkorrekturen”), so werden die hierfür erforderlichen Aufwendungen gesondert berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch die Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
4.4.
Bestellungen von Kunden, mit denen noch keine feste Geschäftsverbindung besteht, werden wie folgt, auf Basis des gestellten Angebots in Rechnung gestellt: 30% des Rechnungsbetrages bei Auftragsannahme, 40% in der Endphase der Bearbeitung, 30% bei Beendigung mit Lieferung der Leistung. Sollten anderslautende Vereinbarung getroffen werden, ist diese nach formloser schriftlicher Niederlegung für die Bearbeitung des aktuellen Auftrages gültig oder auch durch explizite Nennung im Angebot. Sollten durch Änderungen oder Korrekturen des Auftrages höhere Kosten als im Angebot beziffert entstehen, werden diese mit Lieferung bei Beendigung berechnet.
4.5.
Bei außergewöhnlichen Vorleistungen sind wir berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung hierfür zu verlangen. Bei größeren Aufträgen können wir für unsere bereits erbrachten Leistungen entsprechende Zwischenrechnungen erstellen oder Teilzahlungen fordern.
4.6.
Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Kunde als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche und aus Beweisgründen schriftlich abzuschließende Vereinbarung getroffen wird.
4.7.
Zahlungen haben mangels anderweitiger Vereinbarungen binnen 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug per Überweisung auf unser Geschäftskonto zu erfolgen, Wechsel und Schecks müssen von uns nicht angenommen werden.
4.8.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatzes (vormals Diskontsatz) der Europäischen Zentralbank zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
4.9.
Für Mahnungen berechnen wir 10,- € Bearbeitungskosten je Mahnung. Es werden maximal 2 Mahnungen mit je 1 Woche Erfüllungsfrist zugesandt. Für den Start der Erfüllungsfrist gilt das Datum des Poststempels der Mahnung zzgl. 1 Arbeitstag, das Ende tritt ein mit Zahlungseingang auf einem unserer Konten. Nach Verstreichen der Erfüllungsfrist der zweiten Mahnung wird der Rechnungsbetrag zzgl. Mahnkosten und Verzugszinsen einem Inkassobüro übergeben. Auftretenden Kosten der Bearbeitung durch das Inkassobüro werden dem Kunden durch das beauftragte Inkassobüro in Rechnung gestellt

4.10. Skonto gewähren wir generell nicht.
4.11.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und von uns anerkannt sind.
4.12.
Eingehende Zahlungen verrechnen wir nach Reihenfolge der ältesten Forderungen. Der Kunden verzichtet auf das Wahlrecht des § 366 BGB.
4.13.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kundens gefährdet, so können wir Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Kunde sich mit der Zahlung von Lieferungen und Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
4.14.
Unsere Kunden weisen wir hiermit ausdrücklich auf den § 24 KSVG hin. Auf kreative Leistungen werden evtl. Abgaben an die Künstlersozialkasse notwendig, auch wenn der beauftragte Designer selbst nicht in der KSK versichert ist. Die notwendige Informationspflicht und evtl. Meldung an die KSK obliegt alleine dem Kunden. Mögliche Abgaben an die KSK gehen zu Lasten des Kunden und sind kein Bestandteil einer von mihm werbung gestellten Rechnung.

5. Preisänderungen
5.1.
Preisänderungen – auch hinsichtlich der Transportkosten – sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach – ohne dass wir dies zu vertreten hätten – bis zur Fertigstellung der Lieferung Löhne oder Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als zwei Monate liegen.
5.2.
Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. In Falle eines Rücktrittes wegen erheblichen Preiserhöhungen sind die für den betreffenden Auftrag bis dahin angelaufene Kosten zu leisten.
5.3.
Preisanpassungen gelten auch hinsichtlich der Transportkosten sowie einer Vereinbarung von Festpreisen, wenn eine Verzögerung der Lieferung vom Kunden zu vertreten ist.

6. Lieferung
6.1. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
6.2.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder die Versandbereitschaft/Abholbereitschaft mitgeteilt wurde. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen.
6.3. Sollten wir in Lieferverzug geraten, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen.
6.4.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Kundens, sowie die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
6.5.
Eine Haftung unsererseits für Verzugsschäden, auch infolge gewöhnlicher Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen.
6.6.
Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kundens, auch wenn wir die Versandkosten übernommen haben. Wünscht der Kunden einen versicherten Versand, so beauftragt er auf eigene Kosten den Versand.
6.7.
Im kaufmännischen Verkehr steht uns an den vom Kunden angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien, Datenträgern und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
6.8.
Datenlieferung auf Anforderung werden nach Aufwand berechnet.

7. Höhere Gewalt
Die Lieferfrist verlängert sich bei Krieg, Streik, Aussperrung, Betriebs- und Verkehrsstörungen und bei sonstigen Fällen höherer Gewalt, die wir nicht zu vertreten haben, um die Dauer der Störung, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind. Dies gilt auch im Falle nicht rechtzeitiger oder nicht richtiger Selbstlieferung durch Zulieferer. Die vorbe-zeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

8. Annulierungskosten
Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbe-schadet der Möglichkeit, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises bzw. des Angebotbetrages für die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

9. Gefahrübergang
9.1.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab unserem Haus vereinbart. Die Gefahr geht in diesem Fall mit der Absendung (auch per Datenfernübermittlung) von unserem Haus bzw. Übergabe an die Transportperson/Transportfirma auf den Kunden über.
9.2.
Erklärt der Kunde, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, bzw. verzögert sich nach Zugang der Versandanzeige beim Kunden der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr einer, auch zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes oder einer beispielsweise verstrichenen Terminierung einer Werbung auf den Kunden über.

10. Beanstandungen und Gewährleistung / Mängelhaftung
10.1.
Die Gewährleistungs-/Mängelhaftungsrechte des Kundens setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rückobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist und insbesondere die ihm zur Korrektur übermittelten Vor- und Zwischenerzeugnisse ordnungsgemäß überprüft hat. Wir übernehmen keine Haftung für erkennbare Fehler, welcher der Kunde infolge einer Verletzung seiner vorbezeichneten Obliegenheiten übersehen hat.
10.2.
Wir haften nicht für etwaige erkennbare Fehler, die nach der Druckreife-Erklärung bzw. Fertigungsreife-Erkärung noch vorhanden sind. Entsprechendes gilt auch für sonstige Freigabeerklärungen des Kundens. Wir haften nicht für Fehler, die erst in dem sich an die Druckreife-Erklärung bzw. Fertigungsreife-Erklärung anschließenden Fertigungsprozeß entstanden sind oder erkannt werden konnten.
10.3.
Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
10.4.
Beanstandungen sind nur binnen einer Woche nach Empfang der Lieferung bzw. Leistung zulässig, wobei es für die Fristwahrung auf den rechtzeitigen Eingang der Mängelrüge bei uns ankommt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens aber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend zu machen.
10.5.
Bei Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren sind geringfügige Abweichungen nicht als Fehler anzusehen; dies gilt auch für den Vergleich zwischen Andrucken, digitalen Proofs und Auflagendruck.
10.6.
Bei berechtigten Beanstandungen vor erfolgter Druckreife-/Freigabe-Erklärung sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kundens zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung in angemessener Frist berechtigt. Weitergehende Ansprüche wie Berechnung von Stillstandszeiten in Druckereien o.ä. können nicht gestellt werden.
10.7.
Im Falle der Beseitigung eines berechtigten und anerkannten Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
10.8.
Schlägt eine Nachbesserung bzw. Nachlieferung fehl, sind wir zur Mängelbeseitigung nicht bereit, nicht in der Lage oder verzögert sich Nachbesserung bzw. Nachlieferung über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Ein Vertragsrücktritt beinhaltet, das eventuelle bereits gefertigte Produkte, Teilprodukte oder Dienstleistungen, die noch nicht ausgeliefert wurden, nicht geliefert und nicht archiviert werden. Sollen im Falle eines Vertragsrücktrittes bereits gefertigte Produkte, Teilprodukte oder Dienstleistungen geliefert werden oder wurden diese bereits geliefert und/oder weiterverarbeitet, werden diese explizit in Rechnung gestellt.

11. Haftung und Archivierung
11.1.
Über die Gewährleistung – vgl. Ziff. 10 – hinausgehende außervertragliche Ansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.
11.2.
Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, also nicht für die Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten. Insbesondere haften wir nicht für Mangel-Folgeschäden, Schäden aus unerlaubter Handlung und entgangenem Gewinn. Wir haften nicht für sonstige Vermögens-schäden des Kundens. Dies gilt jeweils auch bei Handlungen unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
11.3.
Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haften wir nicht für Schäden am zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses.
11.4.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für den Versand, soweit wir uns zum Versand bereit erklärt haben.
11.5.
Wünscht der Kunde die Versicherung von Manuskripten, Originalen, Datenträgern etc. gegen versicherbare Schäden, so hat er die Versicherung selbst auf eigene Kosten zu veranlassen.
11.6.
Werden uns seitens des Kundens Datenträger jeglicher Art übermittelt, so hat der Kunde hiervon Sicherungskopien zu fertigen. Sofern dem Kunden durch die Verletzung dieser Obliegenheit Schäden entstehen – insbesondere durch Datenverlust bei uns – übernehmen wir dafür keine Haftung.
11.7.
Bei uns erfolgt lediglich einmalige Speicherung der Daten; diese werden bei uns grundsätzlich nur bis zur Erklärung der Druckfreigabe und Übergabe entsprechender Daten gespeichert und nach angemessener Zeit gelöscht. Sollen Daten dauerhaft auf Datenträgern wie CD, DVD, Sticks, Festplatten und/oder anderen Speichermedien gespeichert und in unserem Haus archiviert werden, werden hierfür je Jahr und je MB der Archivierung 0,005 € berechnet. Daten werden von uns in diesem Falle mindestens 2-fach gesichert. Eine generelle Garantie/Gewährleistung für Datensicherheit kann hierbei jedoch nicht gegeben werden. Die Dauer der Archivierungszeit ist hierbei im zu schließenden Archivierungsauftrag anzugeben und im voraus für jedes volle Jahr zu entrichten.
11.8.
Der Kunde verpflichtet sich, nur überprüfte Datenträger und/oder Daten zu übermitteln. Ohne kostenpflichtige Anforderung unterziehen wir gelieferte Datenträger/Daten keiner weiteren expliziten Prüfung. Diesbezüglich haften wir nicht für Fehler, die uns übermittelten Datenträgern/Daten bereits anhafteten, auch wenn sie sich in unseren Leistungen fortsetzen. Für entstehende Folgekosten (Service, Hardware, Software, Installation, Arbeitsausfallkosten, Datenverlust, etc.), resultierend aus fehlerhaften oder mit Schadsoftware “verseuchten”  Datenträgern haftet der Kunde, auch für über seine Erfüllungsgehilfen bereitgestellte Datenträger.
11.9.
Sämtliche hier erfolgten Haftungsfreizeichnungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gelten ferner dann nicht, wenn eine das Folgeschadensrisiko erfassende Eigenschaftszusicherung durch uns vorlag und der eingetretene Schaden auf ihrem Fehler beruhte, sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unsere Haftungsfrei-zeichnungen gelten ferner nicht für vertragswesentliche Verpflichtungen.
11.10.
Wird eine vertragswesentliche Pflicht grob fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und voraussehbaren Schaden beschränkt.

12. Eigentumsvorbehalt
12.1.
Wir behalten uns das Eigentum an Leistungen, Produkten und Daten bis zur vollständigen Bezahlung vor.
12.2.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kundens, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Bei Herausgabe sichert der Kunde zu, weder Kopien von Daten und Unterlagen gezogen zu haben noch diese weitergegeben oder weiterverarbeitet zu haben. 
12.3.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie eine Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt, soweit nicht die Bestimmungen des Schuldrechtsmodernisierungsgestzes (vormals Verbraucherkreditgesetzes) Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
12.4.
Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes: Hier behalten wir uns unser Eigentum an Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden vor. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (inkl. MwSt.) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden.
Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern bzw. Dritten die Abtretung mitteilt.
Bei Be- oder Verarbeitung bzw. Umbildung in unserem Eigentum stehender Lieferungen oder Leistungen sind wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB anzusehen und behalten in jedem Stadium der Be- bzw. Verarbeitung unser Eigentum an den Erzeugnissen. Sofern Dritte an der Be- bzw. Verarbeitung beteiligt sind, ist unser Eigentum auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der unter Eigentumsvorbehalt erfolgten Lieferung oder Leistung beschränkt, wobei das so erworbene Eigentum ebenfalls als Vorbehaltseigentum besteht.
12.5
Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich darüber zu berichten und uns über notwendige Schritte zu belehren, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. beteiligte Dritte sind verbindlich auf unser Eigentum hinzuweisen.
12.6.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit auf Verlangen des Kundens oder eines durch die Übersicherung unseres Hauses beeinträchtigten Dritten freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.
12.7.
Bei schriftlichen Angeboten, in denen Positionen für Entwürfe ohne Berechnung angeboten werden, vebleiben die Nutzungsrechte des entsprechenden Entwurfes generell bei mihm werbung.

13. Schutzrechte
31.1
Der Kunde haftet dafür, dass durch seine oder über Erfüllungsgehilfen angelieferte Daten, per Datenfernübermittlung oder auf Datenträgern jeglicher Art, und die Verwendung/Verarbeitung bei uns keine Urheberrechte oder andere Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt uns aus der Benutzung solcher Schutzrechte von Ansprüchen Dritter frei. Er trägt dafür Sorge, dass übermittelte Daten DSGVO-konform übermittelt werden.
13.2
Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
13.3
Alle Designs, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen mihm werbung insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus § 97 UrhG zu.
13.4
mihm werbung überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit kostenpflichtiger Übertragung des Urheberrechtes am betreffenden Produkt. Nutzungs- bzw. Urheberrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung über.
13.5
Die Mitarbeit des Auftraggebers und/oder seiner Erfüllungsgehilfen, wie z. Bsp. Auswahl von Entwürfen, Vorschläge und/oder Text- und Bildlieferungen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
13.6
mihm werbung ist nicht verpflichtet, Computer-Dateien oder -Layouts an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe, so ist dies im Rahmen einer Nutzungsübertragung gesondert zu vereinbaren und zu vergüten – eine Übertragung von Urheberrechten ist schon aus rechtlicher Bedeutung des Begriffes nicht möglich. Sind dem Auftraggeber digitale Daten ohne Nutzungsübertragung zur Verfügung gestellt worden, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von mihm werbung geändert oder außerhalb der Vereinbarung der betreffenden Nutzungsfreigabe verwendet werden.

14. Sonstiges
14.1.
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kundens aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
14.2.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
14.3.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen bzw. Klauseln nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
14.4.
Vertragssprache: Die für einen Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
14.5.
Widerrufsrecht: Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Einen Widerspruch richten Sie schriftlich per Post an: mihm werbung, Sven Mihm, Rankenstraße 97, 90513 Zirndorf oder per E-Mail an info@mihm-werbung.de